Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines - Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden und beziehen sich auf das gesamte Angebot (Hardware, Software, Erbringung von Dienstleistungen). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig davon, ob sie gegenüber diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vorschriften enthalten, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2.Angebote - Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung verbindlich.
3.Lieferzeit - Lieferverzug
Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverbindliche Termine; insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Käufer übernommen. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für den Fall, daß die außergewöhnlichen Umstände beim Unterlieferanten eintreten.
4.Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Firma berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, für jede Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25 % der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
5.Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.
6.Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Auslieferung, wenn keine zusätzliche Garantie gewährt oder vereinbart wird.
Das Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach zweimaligem Versuch, wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestanden haben muß, nicht behoben werden konnte. Durch die Mangelbeseitigung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Sollte die verkaufte Ware nicht fehlerhaft oder mit einem von uns zu vertretenden Mangel behaftet sein, haben wir das Recht, dem Käufer hierfür die Überprüfungs- und Frachtkosten in Rechnung zu stellen. Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Urhebers bzw. Herstellers.
7. Ausfuhrgenehmigung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus geschehen darf. Soweit der Käufer die Ausfuhr beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von dem Käufer selbst einzuholen.
8.Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns sind für den Fall leichter Fahrlässigkeit aus jedem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Unmöglichkeit ausgeschlossen. Diese gilt nicht in den Fällen, in denen wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften zwingend haften, insbesondere für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG.
9.Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug aus der laufenden Geschäftsbeziehung, sind wir zur Zurücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs an Dritte zu veräußern. Der Kunde tritt für diesen Fall bereits jetzt alle Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir verlangen, daß der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. Er ist in diesem Falle verpflichtet, den Schuldner von der Abtretung zu informieren.
10.Datenschutz
Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes zulässig (Paragraph 26 BDSG) - werden wir EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
11.Rechtswahl
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht.
12.Erfüllungsort - Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Stuttgart.
13.Schlußbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, daß eine oder mehrere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Eine solche Bestimmung wird durch eine entsprechende Regelung ersetzt, wie sie die Vertragsparteien bei Abschluß des Vertrages in Kenntnis der Unwirksamkeit der niedergelegten Bestimmungen getroffen hätten.
RH-Soft
Stuttgart, Januar 2003